Platzordnung für den Mehrgenerationenplatz – gültig ab dem 16.07. 2020

Platzordnung für den

Mehrgenerationenplatz

Gültig ab dem 16.07. 2020

unter Berücksichtigung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
1. Neben dieser Platzordnung behalten die auf der Schautafel aufgeführten Bestimmungen ihre Gültigkeit. Des Weiteren gilt die ebenfalls hier veröffentlichte Nutzungsordnung der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm.
2. Der Zugang zum Mehrgenerationenplatz ist ausschließlich über den südlichen Haupteingang gestattet. Der Zugang über die Treppe sowie der nördliche Zugang sind gesperrt.
3. Bei der Nutzung des Mehrgenerationenplatzes sind die gebotenen Hygienevorschriften sowie die aktuell geltenden Bestimmungen zu Kontaktverbot und Mindestabstand einzuhalten. Fragen zu Hygienemaßnahmen sind an die E-Mail-Adresse hygienebeauftragte@tus-sörgenloch.de zu richten. Sonstige Fragen oder Anregungen können auf der E-Mail-Adresse info@tus-sörgenloch.de hinterlassen werden.
4. Für die einzelnen Sportgruppen des TuS Sörgenloch gelten separate Verhaltens- und Organisationsregelungen, die aus den Richtlinien der Sportfachverbände abgeleitet werden. Die aktuellen Fassungen der gruppenspezifischen Regelungen hängen im Schaukasten neben dem Eingang zur Sporthalle zur Einsicht aus.
5. Einzelne Spiel- und Sportflächen des Platzes können ganz oder teilweise gesperrt oder mit besonderen Nutzungsregeln versehen werden. Die Sperrungen und Sonderregeln werden optisch (z.B. durch Absperrband) und/oder durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.
6. Die auf dem Platz befindlichen Geräte, insbesondere die Fitness-Geräte, werden nicht desinfiziert. Eine Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für eine Reinigung durch die TuS-Gruppen wird entsprechendes Reinigungsmittel während der Übungsstunde zur Verfügung gestellt.
7. Die Gruppen des TuS haben während ihrer Übungsstunden Vorrang vor privaten Nutzern und entscheiden, ob sie parallel zu ihrer eigenen Tätigkeit die Aktivitäten weiterer Nutzer dulden. Kontaktsportarten (bspw. Fußball) sind nur bis zu einer Gesamtzahl von 30 Personen zugelassen. Sollten sich mehr als 30 Personen zusammenfinden, gelten die allgemeinen Abstandsregeln.
8. Eine Benutzung der Umkleidekabinen ist nicht möglich. Die Toiletten stehen den Gruppen in eingeschränktem Umfang zur Verfügung.
9. Die Vereinskneipe ist geschlossen. Sie kann auch nicht für Versammlungen und Sitzungen benutzt werden.
10. Das Einhalten der Regeln wird kontrolliert. Verstöße können zu Platzverweisen oder zur Schließung des Mehrgenerationenplatzes führen.
11. Die Bestimmungen der Platzordnung können sich jederzeit aufgrund gesetzlicher und behördlicher Anordnungen ändern. Die aktuell gültige Version findet sich hier bzw. im Schaukasten an der Sporthalle.

Der Vorstand